Patienten dürfen Cannabis konsumieren und Auto fahren!
Tausende Patienten profitieren durch das Cannabis als Medizin Gesetz, welches am 10.03.2017 in Deutschland in Kraft trat. Ein Teil dieser Patienten hat ein Auto – ist der Führerschein weg, wenn medizinischer Cannabis eingenommen wird? Oder dürfen Patienten Cannabis konsumieren und Auto fahren? Genau das wissen häufig selbst die kontrollierenden Polizisten nicht; doch eine Cannabispatientin erklärte es ihren Beamten einfach vor der ersten Kontrolle.
Die Patientin bleibt an dieser Stelle anonym. Doch auch einigen anderen, aber nicht allen Cannabispatienten ist die kleine Anfrage „Cannabismedizin und Straßenverkehr“ bekannt. Diese verdanken wir der Bundestagsfraktion Die Linke. Bereits am 08.03.2017 wurde der Bundestag gefragt, der am 27.03.2017 antwortete. Patienten dürfen Cannabis konsumieren und Auto fahren. Sie müssen nicht erst mit einer MPU der Führerscheinstelle ihre Fahrtüchtigkeit beweisen.
Erläuterung: Der medizinische Cannabiskonsum sei im Gegensatz zum Genusskonsum ein verantwortungsvoller Umgang und trage sogar dazu bei, dass Patienten fahrtüchtig werden. So, wie auch bei anderen Medikamenten, dürfen die Betroffenen ohne weitere MPU Überprüfung ihren Führerschein behalten.
Medizinischer Cannabis und Polizeikontrolle
Nicht jeder Polizist ist für das Cannabis als Medizin Gesetz und viele wissen nicht, dass Patienten konsumieren und Auto fahren dürfen. Selbst wenn, woher sollen die Beamten den Fahrern ansehen, ob diese zum Spaß oder medizinisch Cannabis konsumieren? Es gab und gibt bereits Bemühungen, einen Patientenausweis auszustellen. Die Initiatoren bieten das aber teils als Serviceleistung ihres Unternehmens an, um Kunden zu binden. Es gibt in Deutschland also nach drei Jahren Cannabis als Medizin Gesetz keinen Patientenausweis, der von offizieller Stelle beglaubigt wird.
Der Antwort des Bundestages ist zu entnehmen, dass Cannabispatienten ein BtM Rezept oder einen Arztbefund mitführen sollen. Kopien sollten reichen und auch einer dieser Patientenausweise wird sicherlich nicht schaden. Aber auch dann kommt es auf die Situation und die Beamten an. Diese müssen einen auffälligen Fahrer, der ihrer Meinung nach nicht mehr fahrtüchtig ist, aus dem Verkehr ziehen. Nur, dass es dabei einen leider großen Ermessensspielraum gibt. Möglicherweise sind Cannabispatienten nach dem Vorlegen ihrer Unterlagen auffälliger, als andere Verkehrsteilnehmer?
In dieser Zeit mit dem Cannabis als Medizin Gesetz gab es immer wieder Vorfälle. Patienten mussten erst ihre Medizin und auch den Führerschein abgeben, bis die Situation geklärt wurde. Das ist für den Moment sehr ärgerlich. Die betreffende Cannabispatientin hat ihre Polizeistelle deswegen mit ihrem ersten BtM Rezept besucht. Sie hat aber auch auf die Bekanntgabe des Deutschen Bundestages verwiesen. Diese sollte sich jeder Cannabis Patient ausdrucken und ebenfalls mitführen.
Polizisten sehen Fahrern den medizinischen Bedarf nicht an
In diesem Fallbeispiel ist die Cannabispatientin auf ihren Führerschein angewiesen, bleibt aber in der Region, in der man sich sozusagen kennt. Dennoch musste sie einmal ihre Cannabismedizin abgeben. Andere Patienten sind nicht nur am Wohnort unterwegs, sie können nicht jedes Mal zur Polizeistelle und sich mit ihrem BTM Rezept vorstellen.
Das eigentliche Problem lautet, dass niemand für die Aufklärung der Ärzte, Patienten oder Polizisten zuständig ist. Die Ärzte haben mit der Fahrerlaubnis oder der Führerscheinstelle nichts zu tun und unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürften der Polizei also keine Patientendaten weitergeben.
Polizisten wissen auch bei anderen BtM Medikamenten nicht, ob jemand sie nimmt oder nicht. Und sie wüssten häufig auch nicht, ob bei einer Erkrankung oder Medikation die Fahrtauglichkeit eingeschränkt sein könnte. Es wird eben nicht auf Medikamente, sondern auf Cannabis getestet – und genau deswegen ist die Situation für Cannabispatienten eine ganz andere. Cannabis konsumieren und Auto fahren führt also zu ganz anderen Erlebnissen in der Polizeikontrolle.
Zur Information: In der Polizeikontrolle muss man sich nur ausweisen, sollte aber wenig sagen. Wenn kein medizinischer Cannabiskonsum vorliegt, sollen jegliche Drogen-Schnelltests verweigert werden.
Unkundige Cannabispatienten sich selber überlassen
Viele Patienten wissen selber nicht immer über ihre Rechte oder Möglichkeiten Bescheid. Weder der Arzt, noch der Apotheker und schon gar nicht die Polizei machen die Cannabispatienten auf diese klärende „Kleine Anfrage der Linksfraktion an den Bundestag“ aufmerksam.
Wenn keiner weiß, ob Patienten Cannabis konsumieren und Auto fahren dürfen, sind schnell ein paar Führerscheine zu Unrecht einkassiert. Auch das Vorlegen eines BtM Rezeptes reicht nicht immer. In diesen Situationen sollte der Fahrer Ruhe bewahren, alles erst einmal mitmachen und sich in den kommenden Tagen um die Klarstellung der Situation bemühen. Wer zuerst mit seinem Arzt und Anwalt Rücksprache hält und in Ruhe mit den Beamten redet, erreicht häufig viel mehr, als sich vor Ort aufzuregen.
Führerschein weg – Genusskonsumenten wird Missbrauch unterstellt
Noch immer ist der einfache Kiffer in den Augen der Polizei, Politik oder der entscheidenden Führerscheinstelle ein Drogensüchtiger, der Drogen missbraucht. Einen sogenannten Probierkonsum oder unproblematischen Konsum gibt es nicht. Wer zum Spaß Cannabis konsumiert und später beim Autofahren positiv getestet wird, dem wird mangelndes Trennungsvermögen unterstellt.
Das war zumindest die gängige Praxis, inzwischen reicht der einmalige Cannabiskonsum in Deutschland nicht mehr automatisch zum Führerscheinentzug. Jedoch kann dem Ertappten eine MPU auf eigene Kosten auferlegt werden, mit der er der Führerscheinstelle seine Fahrtüchtigkeit beweisen muss. Möglicherweise muss er auch mit regelmäßigen Urinkontrollen seine Cannabis-Abstinenz beweisen.
Da das THC-Abbauprodukt THC-COOH sich über Wochen oder bei Dauerkonsumenten über Monate im Körperfett einlagert, sind lange Abstinenzzeiten für negative Drogentests notwendig. Der ein oder andere fuhr nie bekifft Auto und griff nach der Polizeikontrolle für die MPU wieder zum Alkohol – soviel zum Sicherheitsgedanken dieser absurden Regelungen.
Als Patient aktiv werden, bevor es brennt
Wer Cannabis als Medizin verwendet und auf seinen Führerschein dringend angewiesen ist, sollte sich ein BtM Rezept erkämpfen. Es ist leider auch drei Jahre nach diesem Cannabis als Medizin Gesetz sehr schwierig, mitwirkende Ärzte zu finden. Selbst medizinischer Cannabiskonsum gilt in vielen Arztpraxen weiterhin als ein stigmatisiertes Tabuthema.
Häufig müssen die Patienten einen Arztbesuch nach dem anderen auf sich nehmen, bis sie ihr erstes BtM Rezept in den Händen halten. Tipp: Ein Privatrezept zum Selberzahlen lässt sich viel schneller erkämpfen sowie die Kostenübernahme auch mit Kassenrezept in den Sternen steht.
Auch ohne Kostenübernahme lohnt sich das BtM Rezept: Mit BtM Rezept darf der Patient Cannabis konsumieren und Auto fahren. Außerdem kann er bei einem juristischen Vorfall auf medizinischen Konsum und Notstand plädieren, womit das Strafmaß deutlich sinken kann.
Kiffen und Führerschein weg – die Begründung
Unbestritten ist Alkohol am Steuer ein Mörder, nicht aber Cannabis. Bekiffte fahren eher vorsichtiger und langsamer – oder weigern sich. Weswegen kann mit einmaligem Kiffen der Führerschein weg sein? Weil der Genusskonsument angeblich unverantwortlich konsumiert. Er missbraucht Drogen und leidet am mangelnden Trennungsvermögen. Der Kiffer unterscheidet nicht, ob er nüchtern oder bekifft ist und fährt einfach los. Das macht ihn zur Gefahr im Straßenverkehr, womit der Führerschein weg ist und einem häufig auch die teure MPU nicht helfen wird. So die übereifrige und fantasievolle Begründung der Führerscheinstelle.
Der Patient kann jedoch kontrolliert Cannabis konsumieren, da er diesen medizinisch einsetzt. Cannabispatienten konsumieren nach Anweisung vom Arzt und wollen ihre Leiden lindern. Sie möchten sich nicht berauschen, sondern ihren Alltag bewältigen. Durch ihren Cannabiskonsum werden die Patienten sogar fahrtauglich und können Auto fahren. Medizinischer Konsum ist also etwas ganz anderes als Genusskonsum.
Mangelndes Trennungsvermögen als Unterstellung
Es stimmt sogar, dass Patienten ganz anders Cannabis konsumieren, als gewöhnliche Kiffer. Doch auch der typische Genusskonsument kann unterscheiden, ob er gerade eben oder am Vorabend gekifft hat. Dieses fehlende Trennungsvermögen ist eine verallgemeinerte Unterstellung; dass der Führerschein weg ist, wäre meist völlig übertrieben. Genau wie beim Alkohol müsste das unterschieden werden, um nur in berechtigten Fällen den Führerschein zu entziehen, der nur durch eine MPU wiederzuerlangen wäre. Führerscheinentzug auf verallgemeinerten Verdacht ist sicherlich unbegründet.
Kritiker erklären sogar, dass Kiffer ohnehin nicht darauf achten müssten, ob sie gerade gekifft haben. Sie schlagen im Drogentest immer positiv an, damit ist der Führerschein weg, wenn nicht eine MPU die Fahrtauglichkeit beweist. Gäbe es jedoch eine Regelung, mit der ein Konsum am Vortag sicher unter der Schwelle liegt, würde das zum nüchternen Auto Fahren motivieren und das Problem entschärfen. Kiffer wären also motivierter, seltener und weniger zu konsumieren, damit sie unter den Grenzwerten liegen und Auto fahren dürfen.
Bei mangelnder Fahrtauglichkeit ist der Führerschein weg
Zur Klarstellung soll hier angefügt werden, dass Cannabis Patienten mit ihrem BtM Rezept keinen Freischein zum Slalomfahren haben. Der Führerschein wird einem verliehen und kann damit auch wieder genommen werden. Das muss stichhaltig begründet werden, ist aber häufig auch reine Auslegungssache.
Fällt ein Patient oder anderer Fahrer in einer Polizeikontrolle als offensichtlich fahruntüchtig auf, ist sicherlich der Führerschein weg. Es wäre für die Beamten schwieriger zu begründen, wenn kein Alkohol und kein Drogenmissbrauch vorliegen. Aber ganz bestimmt gibt es Möglichkeiten, selbst dann eine Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn der Fahrer nicht in einer MPU seine Fahrtüchtigkeit beweisen kann.
Kleine Anekdote am Rande:
Die Führerscheinstelle hat bereits Leuten das Fahrradfahren verboten, obwohl zum Radfahren kein Führerschein notwendig ist. Die Fahrerlaubnis kann auf öffentlichen Straßen für jedes Gerät entzogen werden, welches gelenkt wird. Dieses gilt für Autos, Motorräder, LKWs oder aber Fahrräder, Tretroller oder auch Elektromobile. Meist ist nur der Führerschein weg, ohne dass einem das Radfahren verboten wird. Aber dann blieben nur noch Turnschuhe, das Skateboard oder der öffentliche Nahverkehr.
Zur Information: THC in CBD Produkten
In Österreich gibt es keine Grenzwerte, womit durch jeden positiven Drogentest der Führerschein weg ist – Stand März 2020. In CBD Produkten sind häufig THC Restmengen von bis zu 0,2, in der Schweiz bis 1 % enthalten. Wer ein schwaches CBD Produkt mit 0,2 % THC in entsprechend höheren Mengen einnimmt, wäre im Drogentest möglicherweise positiv – mit Pech wäre der Führerschein weg, bis der Führerscheinstelle mit einer MPU die Fahrtüchtigkeit bewiesen wird.
Stellt sich durch CBD kein medizinischer Nutzen ein, wird ohnehin kaum jemand Geld dafür ausgeben wollen. Wer jedoch diesen medizinischen Nutzen hat, kann sich in dieser Serie zur Cannabis Decarboxylierung (Aktivierung der Cannabinoid-Säuren) einlesen und viel Geld sparen!