Jugendrichter Andreas Müller auf GMM Dortmund 2019

Richter Andreas Müller – das Recht auf Rausch

Cannabis Verbot verfassungswidrig – Verfassungsklage angestrebt

Jugendrichter Andreas Müller ist dem Namen nach gewiss im ganzen Land bekannt: er ist ein Richter, der sich das Recht auf seine eigene Meinung nicht verbieten lässt und sich auf Hanfdemos für das Recht auf Rausch ausspricht. Es geht ihm nicht um das alleinige Recht auf Rausch mit Alkohol. Es geht Richter Müller darum, dass jeder Erwachsene zugleich das Recht auf freie Entscheidung hat. Er hält das Cannabis Verbot für verfassungswidrig und strebt eine Verfassungsklage an.

Ähnliches tat er bereits und hat damit die Regelung zur sogenannten Geringen Menge für Cannabis auf den Weg gebracht, die im Übrigen keine legale Menge ist. Selbst wenn 180.000 BtM Ermittlungsverfahren in Deutschland, meist gegen einfache Cannabiskonsumenten, vielfach ins Leere verlaufen, so sind die Betroffenen stigmatisiert. Viele Kiffer werden mit einem verunstalteten Führungszeugnis oder dem Führerscheinentzug für unberauschtes Fahren zugleich im Beruf als „Menschen zweiter Klasse“ benachteiligt.

Das muss endlich aufhören, doch es kommt auf uns alle an. Richtig wählen und auch im passenden Moment die Wut darüber heraus brüllen, so brüllt Andreas Müller zum Auftakt in gewohnter Manier auf dem GMM Dortmund 2019 vor über 600 Teilnehmern. Anschließend zog der Global Marijuana March Dortmund zur Hanfmesse CNBS, auf der für Richter Müller noch die Buchlesung „Kiffen und Kriminalität, der Jugendrichter zieht Bilanz“ auf dem Programm stand.

Andreas Müller möchte aufgrund seiner Lebenserfahrung und seiner beruflichen Einblicke als Richter kiffen dürfen. Er fordert diese Freiheit als das Recht auf Rausch und erklärt demnach das Cannabis Verbot für verfassungswidrig. Damit ist er wohl der einzige deutsche Richter, der mit solchen Positionen offensiv die Öffentlichkeit sucht und bei nächster Gelegenheit eine Verfassungsklage einreicht oder unterstützt.

Andreas Müller möchte als Richter kiffen dürfen!

Gibt es das Recht auf Rausch?

Jetzt könnten konservative und elitäre Kritiker in die Diskussion einsteigen, dass es kein Recht auf Rausch gibt. Der Staat würde in der gesellschaftlichen Pflicht stehen, seinen freien Bürgern gewisse Freiheiten wieder zu entziehen. Diese ganze Diskussion um das Cannabis Verbot können wir hier mit sehr logischer Argumentation überspringen: Drogen und Drogenkonsum lassen sich wie auch die sexuelle Ausrichtung oder deren Ausübung nicht einmal unter Androhung und Ausführung der Todesstrafe verbieten. Es gibt immer Menschen, die konsumieren wollen und deswegen Drogen nachfragen. Wo die Nachfrage ist, da wird das Angebot geschaffen, so die Funktionsweise der freien Marktwirtschaft. Und welche Märkte sind richtig frei und entziehen sich jeglicher Kontrolle? Schwarzmärkte!

Mit dem Drogenverbot entsteht also immer auch in der Form vom Schwarzmarkt die unkontrollierte Drogenfreigabe. Selbst wenn Richter Müller gewiss gegen eine Überregulierung ist, so wünscht auch er sicherlich Altersbeschränkungen und Qualitätskontrollen für den kommerziellen Handel. Andreas Müller hätte aber gewiss nichts dagegen, wenn freie Bürger einfach ihr eigenes Marihuana auf dem Balkon oder im Garten anbauen. Doch immer, wenn der kommerzielle Handel sich nicht an die Regeln hält, könnte der Staat einschreiten, ohne dass es auch die seriösen Händler oder kleinen Cannabiskonsumenten trifft. Genau diese Selektion gibt es beim Cannabis Verbot auf dem Schwarzmarkt nicht, womit häufig die seriöser arbeitenden Dealer besonders hart gestraft werden, da sie in ihrem Marihuana mehr Wirkstoffgehalt haben.

GMM Demo Dortmund 2019
GMM Demo Dortmund 2019 – für das Recht auf Rausch ohne Alkohol

Will das BtMG sein Ziel einhalten, muss es sich abschaffen

Drogenkonsum lässt sich durch Drogenverbote nicht unterbinden, wird durch diese jedoch viel gefährlicher. Junge Menschen kommen aufgrund vom Cannabis Verbot mit richtigen Kriminellen in Kontakt, die nicht nur Marihuana im Angebot haben und nicht nur im Drogenhandel tätig sind. Wollen Mütter und konservative Bürger wirklich diese unkontrollierte Drogenfreigabe auf dem Schwarzmarkt?

Es braucht also keine Diskussion über das Recht auf Rausch, da sich das Drogenverbot nicht durchsetzen lässt. Repression macht Drogen für die Gesellschaft lediglich noch gefährlicher. Wenn das BtMG wirklich Schaden von der Gesellschaft abhalten möchte, dann muss es abgeschafft werden, um Drogen und Drogenkonsum aus dem Strafrecht zu entnehmen und rechtlich in das Gesundheitssystem zu überführen. Dieses ist zumindest die Forderung des ehemaligen Polizeipräsidenten aus Münster, Hubert Wimber, der genau wie Andreas Müller in LEAP Deutschland Mitglied ist. Es ist der Ableger von Law Enforcement Against Prohibition aus den USA. In dem Verein werden Richter, Staatsanwälte, Polizisten oder andere Personen, die in der Strafverfolgung mitwirken, Mitglied und bekämpfen den War on Drugs. Damit zählt auch Frank Tempel, ehemals Bundestagsabgeordneter der Linken sowie Kriminalbeamter in der Drogenverfolgung, zu den Mitgliedern von LEAP Deutschland.

Andreas Müller, Jugendrichter und Buchautor
Andreas Müller – Buchlesung zu seinem Werk „Kiffen und Kriminalität“

Richter Andreas Müller – einer von vielen, aber mutiger

Es ist ein offenes Geheimnis, dass viele, die im War on Drugs Konsumenten und Kleindealer jagen, sehr wohl begriffen haben, dass der Drogenkrieg gescheitert ist. Vielleicht sind diese Richter, Staatsanwälte und Polizisten nicht für ein verbrieftes Recht auf Rausch. Aber diese Personen verstehen, dass Drogenverbote mehr Schaden als Nutzen anrichten. Ob das Cannabis Verbot verfassungswidrig ist, kann genau wie diese Frage um das Recht auf Rausch übersprungen werden: das BtMG soll Schaden abhalten und muss aus diesem Gedanken heraus im Sinne von Hubert Wimber abgeschafft werden.

So weit sind wir in der öffentlichen Diskussion noch nicht und so weit würde Jugendrichter Andreas Müller möglicherweise nicht mitziehen. Doch das Cannabis Verbot ist in seinen Augen verfassungswidrig, womit er darauf hofft, dass in seinem Amtsbezirk ein Vorfall auf seinem Schreibtisch landet, mit dem er endlich die ersehnte Verfassungsklage einreichen kann.

Auch deswegen erscheint dieser mutige Richter als Redner wiederholt auf dem Global Marijuana March in Dortmund, um vor hunderten Demonstranten seine Wut heraus zu brüllen, um mit allen zusammen gegen dieses dogmatisch begründete Cannabis Verbot zu demonstrieren. Selbst das wechselhafte „Aprilwetter“ mit Sonne, Regen und Graupel konnte ihn und über 600 motivierte Demonstranten am 04.05.2019 nicht davon abhalten, sich laut und deutlich gegen dieses Cannabis Verbot auszusprechen, welches die Zielsetzung vom BtMG weit verfehlt und jedes Jahr zigtausende Existenzen allein in Deutschland erschwert oder nachhaltig zunichtemacht.

Fotos vom GMM und der CNBS:
https://flic.kr/s/aHsmcb3PD8

5 Gedanken zu „Richter Andreas Müller – das Recht auf Rausch“

  1. Das RECHT AUF RAUSCH steht jedem zu – Bier bezw. ALKOHOL UND DAS ÄLTESTE GEWERBE SIND AUCH VERSTEUERT – also warum nicht auch bei CANNABIS – habe lange (35 jahre ) harten Drogen genommen und weis was ich nicht mehr will – doch bin ich gespannt ob ich es noch erlebe das die VERNUNFT SIEGT UND ENDLICH CANNABIS LEGALISIERT WIRD

  2. Das Cannabisverbot ist verfassungskonform, denn die bestehende Verfassung ist eine mentale und die ist leider nur geschockt, entsetzt und in die Pfanne gehauen. GG Art. 146 besagt klar und deutlich, daß das GG KEINE Verfassung ist und dadurch erklärt sich auch, weshalb das sog. „Bundesverfassungsgericht“ nur Empfehlungen aussprechen kann…. wer allerdings nichtmal elektrische Spannung und Strom, oder Druck und Durchflussmenge in irgendwelchen Leitungen unterscheiden kann, läßt sich bestens gemäß des Kanzlereides ausbeuten „…seinen (des Volkes) Nutzen mehren…“ für Konzerne und dergleichen. Empfehlungen des sog. „BverfG“ werden hochgejubelt, wenn sie der Volksverarsche und Ausbeutung dienen. Ansonsten aber von der herrschenden Politik usw. ignoriert. Volkserfreuendes ist verfassungswidrig

  3. Mittlerweile ist auch bekannt dass der Diesel effizienter als jedes Elektrofahrzeug ist. Das ganze Theater um E Mobilität ist falsch und verlogen. Es ist einfach schlimm in unserem Land dass immer der, welcher am lautesten schreit auch Recht bekommt. Macht endlich Schluß mit diesem Theater und gebt auch den Hanf sein Recht auf Freiheit für alle mündigen Bürger.

  4. Hanf sollte legalisiert werden , alleine schon wegen dem selbstbestimmungsrecht und vor allem um die Justiz zu entlasten- allerdings bin ich für freien Konsum ab 21! – Denn studien haben gezeigt, dass der psychoaktive Stoff THC für Jugendliche Gehirne zu heftig ist und in den meisten Fällen psychosen auslöst! –

  5. Als MS (Multiple sklerose) Patient, sind Alkohol und Nikotin keine Alternative mehr, da Alkohol (nachgewiesen http://www.aktiv-mit-ms.ch/ms-news/ms-exklusiv/detail/artikel/besser-verzichten-1/):
    – bestehende, durch die MS bedingte Schädigungen, die beispielsweise die Gangsicherheit oder die Augenbewegungen betreffen, können sich durch Alkoholeinfluss wieder stärker bemerkbar machen – auch wenn diese bislang kaum Schwierigkeiten gemacht haben.
    – Zusätzlich kann ich aus persönlichen Erfahrungen berichten, das Alkohol einen Schub auslösen kann, die ersten beiden Schübe hatte ich jeweils nach einer Feuchtfröhlichen Feier.

    Somit: Alkohol und Nikotin vertrag ich nicht mehr, und das was auch bei meiner MS helfen würde, ist Stigmatisiert und Kriminalisiert, d.H. mir wird ein Recht auf Rausch
    komplett verwehrt.

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